FAQ

Registrierung und Anmeldung

Ich oder mein Arbeitgeber ist noch kein Kunde bei den Baumgenossen und ich möchte einen Kurs buchen...

Mein Arbeitgeber zahlt die Rechnung. Wie melde ich mich als Mitarbeiter*in oder mich selbst mit meinem Unternehmen / meinem Kleingewerbe an?
Unternehmer*innen / Kommunen und deren Mitarbeiter*innen, die noch kein Konto bei uns haben (wenn nicht bekannt, bitte im Büro in Nürnberg nachfragen), registrieren zuerst das Unternehmen oder die Kommune mit der Rechnungsadresse und einem Ansprechpartner, der sich um Kursbelange oder Rechnungen kümmert. Anschließend können dem Kundenkonto Mitarbeiter*innen hinzugefügt werden. Nur auf Unternehmenskonten können dem Mitarbeiter*innen hinzugefügt werden!
Erst NACH der Registrierung schreibst Du Dich bzw. Deine*n Mitarbeiter*in in den ausgewählten Kurs ein. Hier geht's zur Registrierung: Registrieren
Ich zahle die Rechnung privat auf eigene Kosten. Wie melde ich mich für einen Kurs privat an?
Privatpersonen ohne Unternehmen legen einen privaten bzw. Einzel-Account an. Als Adresse musst Du Deine Rechnungsadresse angeben. Jede weitere Korrespondenz geht an die von Dir angegebene Emailadresse. Hier geht's zur Registrierung: Registrieren
Muss ich mein Unternehmen wieder neu registrieren, wenn ich weitere Mitarbeiter*innen zu einem Kurs anmelden möchte und mich schon einmal registriert habe?
Wenn Du schon einmal ein Kundenkonto für Unternehmen / Kommunen bei uns registriert hast, ist eine weitere Registrierung nicht mehr notwendig. Du kannst Dich mit der angegebenen Mailadresse des Kundenkontos wieder anmelden, Deinem Konto weitere Mitarbeiter*innen hinzufügen und sie anschließend in den gewünschten Kurs einfach einbuchen.

Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsunterlagen

Reicht es, wenn ich die Zulassungsunterlagen zum ersten Kurstag mitbringe und / oder vorzeige?
Leider nein! Zum einen kann der Fall eintreten, dass ein Nachweis ungültig, abgelaufen oder unzureichend ist und dies von Dir versehentlich nicht bemerkt wurde. (In diesem Fall müssten wir Dich dann vom weiteren Kursgeschehen kostenpflichtig ausschließen!) Zum anderen sollen unsere Ausbilder*innen zum Kursbeginn nicht erst nur damit beschäftigt sein, fehlende Unterlagen einzusammeln und zu prüfen. Vorzeigen alleine genügt auch nicht, da wir als akkreditierte Schule die Unterlagen ein paar Jahre aufbewahren müssen. Um den organisatorischen Kursablauf zu erleichtern, sendest Du bitte per Mail alle Deine Zulassungsunterlagen spätestens bis 2 Wochen VOR Kursbeginn (oder sobald Du sie vollständig hast) unter Angabe des gebuchten Kurses (Kursart, Datum und Standort) an das Büro in Nürnberg: info@baumgenossen.de.

Zulassungsunterlagen

Ich bin Feuerwehrmann, reicht als arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung (AMU) auch die G26 / E26 / G26.3 / E26.3?
Leider nein, denn die 26 oder 26.3 bescheinigt nur die Eignung für das "Tragen von (schweren) Atemschutzgeräten", nicht aber die Eignung auf "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten motorbetriebener Geräte" oder "Arbeiten mit Absturzgefahr". Diese sind in der Regel extra auf den AMUs von Feuerwehleuten ausgewiesen.
Auf meiner AMU steht H9?
Das ist veraltet. Die ehemalige H9 beinhaltet(e) kombiniert nach DGUV die 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" sowie 20 "Lärm". Sie wird mit Neuregelung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 12.07.2019 https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/BJNR276810008.html nicht mehr angeboten. Die 25 "Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten" (benötigt z.B. für die Motorsäge bei AS BAUM I, AS BAUM II oder SKT-B) ist und war nicht Inhalt der H9. Die H9 kann aber für den SKT-A noch verwendet werden, da sie die 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" beinhaltet. Bei Gelegenheit sollte jedoch nach den neuen Standards untersucht werden. Zusätzlich hat(te) die H9 noch den Nachteil, dass die Intervalle der Nachuntersuchungen kürzer waren, als bei den neuen Untersuchungen.
Was bedeutet der Begriff (betrieblicher) Ersthelfer?
Betrieblicher Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist (siehe auch SVLFG VSG 1.3). Die Ausbildung zum (betrieblichen) Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten). Um Ersthelfer zu bleiben, ist die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Fortbildung (9 UE / 1 UE = 45 min.) spätestens alle 2 Jahre erforderlich.
Ich habe den Erste-Hilfe-Kurs online gemacht. Ist der Schein für einen Kurs gültig?
Nein, da ein Praxisteil (wie Herz-Lungen-Wiederbelebung, Seitenlage und Anlegen Druckverband) im Erste-Hilfe-Kurs unerlässlich ist, dazu siehe https://www.svlfg.de/erste-hilfe. Die meisten Online-Anbieter weisen auch darauf hin, dass der angebotene Kurs möglicherweise von Behörden etc. nicht akzeptiert wird. Erste-Hilfe-Nachweise können wir nur von registrierten und eingetragenen Fortbildungsstätten mit Registriernummer akzeptieren. Bei Firmen, die Online-Kurse anbieten, ist dies in der Regel nicht der Fall.
Ich bin ausgebildete*r (Rettungs-)Sanitäter*in, welchen Erste-Hilfe-Nachweis muss ich erbringen?
Für die ersten 2 Jahre reicht der Nachweis zur (Grund-)Ausbildung als Sanitäter*in. Nach Ablauf von 2 Jahren braucht es zusätzlich den Nachweis der letzten aktuellen Fortbildung, die man als Sanitäter*in regelmäßig / jährlich machen muss oder einen unterschriebenen formellen Nachweis des Arbeitgebers, dass die jährliche (innerbetriebliche) Fortbildung besucht wurde (Name, Ort, Datum etc.).
Mein Erster-Hilfe-Schein läuft während des Kurses ab. Reicht das noch für den Kurs?
Der Erste-Hilfe-Nachweis muss aktuell gültig sein und darf während der gesamten Kursdauer nicht ablaufen. In diesem Fall müsste vorher ein neuer Schein gemacht werden.
Meine AMU läuft während des Kurses ab. Reicht das noch für den Kurs?
Nein, die AMU muss aktuell gültig sein und darf während der gesamten Kursdauer nicht ablaufen. In diesem Fall müsste vorher ein neuer Schein gemacht werden.
Wann läuft meine AMU ab?
Das hängt von dem angegeben Datum zur Nachuntersuchung ab. Es ist auf dem Schein vermerkt. In der Regel läuft die AMU zur nächsten Nachuntersuchung ab, meistens liegen zwischen Untersuchung und Nachuntersuchung 3 Jahre.

Kursabsagen

Kursabsagen durch die Baumgenossen eG
Nicht jeder geplante Kurs kommt auch zustande.

Gründe für Kursabsagen können sein:
- die Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht,
- Ausbilder*innen erkranken kurzfristig und wir finden trotz Bemühungen keinen Ersatz,
- schlechte Wetterverhältnisse sowie
- höhere Gewalt.

Wir informieren Dich oder Deinen Arbeitgeber dann so schnell wie möglich per Mail oder im Notfall auch telefonisch über die Absage. Bereits geleistetes Kursentgelt wird erstattet.

Falls Du Dir unsicher bist, ob Dein Kurs stattfindet, rufe uns ca. 3 Wochen vor Kursbeginn an oder schriebe uns eine Mail und wir geben Dir die entsprechende Info durch. Solange Du keine Absage von uns bekommst, kannst Du davon ausgehen, dass Dein Kurs stattfindet.
Verhinderung von Teilnehmer*innen an der Kursteilnahme
Wenn Du nach Ablauf der Stornofrist (siehe Buchungsbestätigung!) kurzfristig vom Kurs oder einer Prüfung zurücktreten musst oder den Kurs gar nicht erst antreten kannst, werden die Gebühren (wie bei einer gebuchten Reise) dennoch fällig.

Daher empfehlen wir Dir dringend den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung, die in solchen Fällen einspringt.

Falls Du jedoch jemanden findest, der die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und alle erforderlichen Unterlagen hat, kann sie / er Deinen Platz gerne übernehmen. In diesem Fall sind die Daten der Ersatzperson zusammen mit den erforderlichen Zulassungsunterlagen, unverzüglich an unser Büro zu senden.
Bis wann ist eine Stornierung des Kursplatzes möglich?
Das hängt von der Art des Kurses und der Kursdauer ab. Siehe dazu unbedingt in Deine Buchungsbestätigung, sie enthält die Konditionen für eine kostenfreie Stornierung.

Berufswunsch Baumpfleger / Baumpflegerin

Welche Kurse oder Fortbildungen muss ich belegen, um Baumpfleger*in zu werden?
Auf unserer E-Learning Plattform erklären wir Dir, welche Kurse Du benötigst, um Dich als Baumpfleger*in aus- oder weiterzubilden. Unter "Kurse" kannst Du Dich (unter den verschiedenen Kategorien) für die für Dich passenden Kurse und Lehrgänge registrieren und einbuchen. Registrieren

Wissenswertes zu den Kursen

SKT-A - Seilklettertechnik Basiskurs

Wie kann ich Leihausrüstung bestellen?
Die Leihausrüstung kann bequem während des Einschreibevorganges für den Kurs mitbestellt werden (bitte entsprechend Gurt-Größe auswählen (XS bis XL Hosengröße). Die Bestellung muss uns bis 3 Wochen vor Kursbeginn vorliegen, damit unser Ausrüster CLIMBTOOLS sie rechtzeitig zum Kursort liefern kann. Von dort wird die Ausrüstung bei Kursende auch wieder abgeholt, falls Du Deine Ausrüstung nicht kaufen möchtest. Bei Unterschreitung der Bestellfrist musst Du Dich selbst um Ausrüstung kümmern. Seitens unseres Ausrüsters wird dann i.d.R. eine Expressgebühr für den Versand fällig.
Kann ich die Leihausrüstung kaufen?
Ja, das ist möglich. In der Leihkiste liegt ein Formular mit den Kontaktdaten unseres Ausrüstungspartners CLIMBTOOLS. Dort informiert man Dich über Preise, Rabatte und Kaufbedingungen für die gewünschte Ausrüstung. Die Kiste bleibt nach dem Kurs noch bis zu 14 Tage für Dich reserviert. Du musst Dich also nicht gleich entscheiden und kannst im Kurs in Ruhe alles ausprobieren. Alternativ erhältst Du auf Wunsch auch bis 14 Tage nach dem Kurs von CLIMBTOOLS Neuware mit einem Rabatt.
Kann ich meine eigene Ausrüstung zum Kurs mitbringen?
Ja, in unseren "AGB" kann Du nachlesen, welche Teile die Ausrüstung enthalten sollte. Die Ausrüstungsteile müssen entweder neu, also nicht älter als ein Jahr sein (Kaufbelege am ersten Kurstag vorlegen) oder von einem PSA-Sachverständigen geprüft sein (Kopie des Prüfberichtes mitbringen und dem Ausbilder abgeben). Bitte in dem Fall bei der Einschreibung in den SKT-A Kurs angeben (anklicken), dass keine Leihausrüstung benötigt wird!
Meine PSA (persönliche Schutzausrüstung) ist älter als 1 Jahr und ich habe vergessen, Sie von einem Sachkundigen prüfen zu lassen. Kann ich damit noch einen Kurs machen?
Leider nein, ist die Prüfung nicht erfolgt, darf die Ausrüstung nicht mehr eingesetzt werden. Die Prüfung kann in Ausnahmefällen vom Kursleiter nach Absprache vor dem Kurs gemacht werden. Die Gebühr für die Sachkunde-Prüfung wird mit dem Kursleiter direkt abgerechnet.

SKT-B - Seilklettertechnik Aufbaukurs

Wie muss der Nachweis der 300 Kletterstunden für den SKT-B genau erbracht werden?
Pauschalbescheinigungen über 300 Kletterstunden von Teilnehmer*innen oder vom Arbeitgeber sind nicht zulässig und dürfen wir als akkreditierte Schule der SVLFG nicht annehmen. Die Stunden müssen wie in einem Fahrtenbuch / Logbuch aufgeschrieben (wer, wann, wie lange geklettert ist) und vom / von der Kletterpartner*in gegengezeichnet werden. Unser SKT-A Skript enthält eine entsprechende Vorlage zum kopieren auf den letzten Seiten.
Kann ich für den SKT-B Ausrüstung leihen?
Das ist eher unüblich, denn wer so viele Stunden geklettert ist, sollte über eine eigene PSA / Kletterausrüstung verfügen. Bei Fragen bitte im Büro in Nürnberg anrufen.

BBK - Baumfachkunde / Baumbeurteilung (u.a. für SKT-A)

Wie erlangt man die seit 2021 von der SVLFG verlangte Fachkunde in der Baumbeurteilung für den SKT-A?
Durch einschlägige Weiterbildung z.B. FLL-zertifizierte*r Baumkontrolleur*in oder den Besuch eines mindestens eintägigen Seminars (z. B. bei uns unter www.baumgenossen.de/Kurse/Baumkontrolle).
Wer braucht keinen extra Kurs für die Baumfachkunde zu belegen?
FLL-zertifizierte Baumkontrolleur*innen, European Tree Worker, Fachagrarwirt*innen Baumpflege, European Tree Technician, Dipl.-Ing. / Bachelor Arboristik, Meister*innen Gartenbau mit mehrjähriger Baumpflegeerfahrung, Forstwirtschaftsmeister*innen, Dipl.-Ing. / Bachelor / Master Forstwirtschaft, Dipl.-Ing. / Bachelor / Master Gartenbau mit mehrjähriger Baumpflegeerfahrung.
Kann ich mich auch anderweitig zum Thema Baumfachkunde unterweisen lassen?
Ja, das ist sogar innerbetrieblich möglich, wenn es sich hier um einen Fachbetrieb der Baumpflege / Unternehmen mit Schwerpunktsetzung "Baumpflege und –fällung" handelt und der / die Unterweisende als Ausbilder*in über einen der folgenden Abschlüsse verfügt: European Tree Worker, Fachagrarwirt*in Baumpflege, European Tree Technician, Dipl.-Ing. / Bachelor Arboristik, Meister*in Gartenbau mit mehrjähriger Baumpflegeerfahrung, Forstwirtschaftsmeister*in, Dipl.-Ing. / Bachelor / Master Forstwirtschaft, Dipl.-Ing. / Bachelor / Master Gartenbau mit mehrjähriger Baumpflegeerfahrung.
Wie muss der Nachweis für eine innerbetriebliche Unterweisung dann aussehen?
Die Bestätigung der Fachkunde muss durch einen förmlichen, schriftlichen Nachweis erfolgen (z.B. ein Zertifikat oder eine Bestätigung des Unternehmens auf Firmenpapier), der den Namen der oder des Unterwiesenen, den Zeitraum oder den Tag der Schulung sowie die Inhalte benennt und den Namen von Ausbilder*innen mit Qualifikation bei der Unterschrift angibt.

AS BAUM I und II - Arbeitssicherheit mit Motorsäge (I) und Hubarbeitsbühne (II)

Brauche ich für den AS BAUM I- / II-Kurs einen Ersthelfer-Nachweis?
Nein, derzeit nicht mehr, der Schein ist für den Kurs optional. Aber auch, wenn er nicht mehr verlangt wird, empfehlen wir dringend, die regelmäßige Auffrischung des Erste-Hilfe-Nachweises. Denn der / die Unternehmer*in muss sicherstellen, dass nach einem Unfall sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung unverzüglich veranlasst wird.
Kann ich eine Motorsäge leihen, wenn ich keine eigene besitze?
Ja, das ist in Ausnahmefällen direkt beim Ausbilder gegen eine Gebühr möglich. Wir empfehlen jedoch immer mit einer eigenen Säge zu arbeiten, um das Handling und Verhalten der Säge gut zu verinnerlichen. Wird eine Leihsäge benötigt, muss das unbedingt rechtzeitig vorab unserem Büro mitgeteilt werden, damit sich unsere Ausbilder*innen entsprechend darauf vorbereiten können. Die Gebühr für die Leihsäge stellt der / die Ausbilder*in in Rechnung.
Darf ich zum AS BAUM-Kurs eine Akku-Säge mitbringen?
Ja, das ist möglich, solange es sich um KEINE Top-Handle-Säge handelt.
Welchen rechtlichen Grundlagen liegen AS BAUM I und II zugrunde?
Grundlage ist die jeweilige UVV (hier VSG 4.2. Unfallverhütungsvorschrift Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen), wenn eine Firma und deren Mitarbeiter*innen bei der SVLFG unfallversichert sind. Falls Teilnehmer*innen bei der GUV unfallversichert sind, gilt die DGUV 214-059. GUV und SVLFG haben die für Arbeiten mit der Motorsäge geforderten Weiterbildungen abgestimmt. So entspricht der AS BAUM I den Modulen A + B der DGUV, der AS BAUM II Modul D aufbauend auf DGUV 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.

ETW - European Tree Worker

Schließt der ETW automatisch den / die FLL-zertifizierte(n) Baumkontrolleur*in ein?
Das hängt davon ab, ob in Deinem ETW-Lehrgang gleichwertige Inhalte vermittelt wurden und die ETW-Prüfung Baumkontrollen umfasste. Den Antrag dafür musst Du grundsätzlich bei der Stelle einreichen, bei der Du die ETW-Prüfung abgelegt hast. Unsere Teilnehmer*innen können dies auf unserer Homepage/Services tun.
Ich habe nicht alle Teile der ETW-Prüfung bestanden. Kann ich eine Nachprüfung machen?
Ja, Du kannst nicht bestandene Prüfungsteile innerhalb von zwei Jahren zweimal wiederholen. Zwischen den Prüfungen müssen aber mindestens 4 Wochen liegen.
Wann bzw. wie oft muss ich den ETW rezertifizieren lassen?
Die Rezertifizierung muss alle 3 Jahre erfolgen. Allerdings gewährt der EAC eine gewisse Fristüberschreitung (zurzeit bis zu einem Jahr). Danach wird Dein Name aus der Liste der European Tree Worker von der EAC-Homepage gelöscht und Dein Zertifikat läuft ab. Wer bei uns den ETW gemacht hat, wird per Mail an die Rezertifizierung erinnert und kann diese gegen Gebühr direkt über unsere Homepage/Services https://www.baumgenossen.de/services ) beantragen. Wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Rechnung für die Rezertifizierung beglichen ist, können wir die Rezertifizierung beim EAC auslösen. Dies kann ein paar Wochen in Anspruch nehmen, wir bitten um Geduld :-) .
Zur Rezertifizierung werden u.a. Nachweise über Fortbildungsstunden verlangt, was genau bedeutet das?
Zum Antrag der Rezertifizierung gehören seit 2017 auch Fortbildungsnachweise (derzeit Teilnahme an Seminaren / Workshops / Kursen mit gesamt 30 Stunden Dauer innerhalb der letzten 36 Monate). Diese müssen zwingend berufs- und / oder fachbezogen im Sinne eines ETW sein. Darunter fallen Seminare wie z.B. Pflanzenschutz-Fortbildung, Artenschutz in der Baumpflege, Rezertifizierungs-Workshops, Unterweisungen, Messebesuche mit Vorträgen (z.B. Baumpflegetage). Erste-Hilfe-Kurse und medizinische Untersuchungen gehören jedoch nicht dazu!

FAW - Fachagrarwirt / Fachagrarwirtin Baumpflege

Kann ich den "alten" Fachagrarwirt einfach auf den neuen umschreiben lassen?
Leider nein, da sich die neue Prüfungsordnung (vom 02.12.2020) erheblich von der Verordnung aus dem Jahr 1993 unterscheidet. Die prüfungsabnehmenden Stellen erkennen i.d.R. auch keine Teile einer alten Prüfung an.
Muss man für den / die Fachagrarwirt*in Baumpflege / Bachelor Professional zwingend vorher den European Tree Worker gemacht haben?
Nein, jedoch baut unser Lehrgang für Fachagrarwirt*innen auf dem Wissen eines European Tree Workers auf. Wir setzen diese Kenntnisse also voraus. Wer nicht darüber verfügt, muss sie zusätzlich zu den ohnehin sehr umfangreichen FAW-Inhalten nacharbeiten.
Was kostet die Prüfung für den / die Fachagrarwirt*in Baumpflege / Bachelor Professional?
Die Prüfungsgebühren erhebt die prüfungsabnehmende Stelle des jeweiligen Bundeslandes. In NRW ist dies z.B. die Landwirtschaftskammer NRW, in Bayern die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau. Bitte informiere Dich dort über die Kosten.

PSS - Pflanzenschutz-Sachkunde Fortbildung

Wo kann ich sehen, wann ich meine Pflanzenschutz- Sachkunde auffrischen muss?
Auf der Rückseite Deines Sachkundeausweises kannst Du nachlesen, wann der erste Fortbildungszeitraum für Dich begonnen hat. War dies z. B. der 01.01.20, so muss Du bis 31.12.23 eine Fortbildung absolviert haben und so fort.
Kann ich auch noch eine Fortbildung machen, wenn die Frist überschritten ist?
Die Fortbildung kannst Du immer machen. Aber Du solltest die Frist nur kurzfristig überschreiten, denn es besteht eine lückenlose Fortbildungspflicht.
Ich habe keinen Ausweis / keine Karte. Kann ich trotzdem die Fortbildung besuchen?
Die Fortbildung musst Du sogar machen, aber beantrage unter https://www.lfl.bayern.de/ips/recht/index.php zunächst Deinen Ausweis.

Welche Förderungen gibt es?

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
Bildungsschecks gibt es derzeit nicht mehr. Die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Unternehmen sowie Beschäftigte endete am 30. Juni 2024.
Bildungsgutschein der Arbeitsagentur
SKT-Kurse an bestimmten Standorten kannst Du auch mit einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur besuchen. Wir beraten Dich gerne dazu!
Bildungsurlaub
Die Verfahren für Beantragung von Bildungsfreistellung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Den damit verbundenen Verwaltungsaufwand können wir aktuell leider nicht leisten.
Aufstiegsbafög
Hier stehen der Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten in keinem Verhältnis zu den eingehenden Nachfragen durch Teilnehmer*innen, so dass wir die erforderliche Zertifizierung aktuell nicht weiterverfolgen.
Meisterbonus für den Abschluss zur / zum Fachagrarwirt*in Baumpflege Bachelor Professional
Der Meisterbonus in Bayern von 3.000,- EUR wird für bestandene Prüfungen seit 2022 gewährt. Den Meisterbonus bekommt man, wenn man entweder in Bayern seinen Hauptwohnsitz hat und / oder dort beschäftigt ist. Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt werden und das Zeugnis von dieser ausgestellt sein. Mehr Infos zum Meisterbonus findet ihr hier: https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/ausbildung-beruf/meisterbonus/ In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit keinen Meisterbonus.

Förderung durch die SVLFG

Wer wird mit Zuschüssen der SVLFG gefördert?
Die SVLFG gewährt ihren Versicherten einen Zuschuss unseren AS BAUM- und SKT-Kursen in Form eines Gutscheins, wenn die Ausbildungsstätte sowie der Ausbilder bei der SVLFG akkreditiert sind, was bei der Baumgenossen eG der Fall ist.
Wie kann ich den erhaltenen SVLFG-Gutschein einlösen?
Den Gutschein reichst Du ausgefüllt zur Erstattung mit Kopie des Zertifikats und Deiner SVLFG-Mitgliedsnummer / Unternehmensnummer mit Bitte um Gutschrift auf Dein Konto bei der SVLFG (Adresse in der Fußzeile des Gutscheins) ein.

Fragen zu Prüfungen

SKT- / AS BAUM-Prüfungen

Was mache ich, wenn ich in der SKT- / AS BAUM-Prüfung schriftlich oder praktisch durchgefallen bin?
Du kannst in jedem unserer SKT- und AS BAUM-Kurse gegen Gebühr eine entsprechende Nach(Prüfung) machen, wenn dort noch ein Platz frei ist. (Nach)Prüfungstag ist jeweils der Freitag, auf Wunsch kannst Du auch am Donnerstag in einen laufenden Kurs mit einem zusätzlichen Vorbereitungstag einsteigen. Die entsprechenden Gebühren für die Nachprüfung teilen wir Dir gerne mit. Mehr als zwei Tage sind für eine (Nach)Prüfung leider nicht möglich. Melde Dich dazu telefonisch oder per Mail in unserem Büro an.

Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen

Wann erhalte ich das Zertifikat für einen absolvierten Kurs?
Wenn Du beide Prüfungsteile (schriftlich und praktisch) am Ende des Kurses erfolgreich absolviert hast, alle erforderlichen Zulassungsunterlagen oder Nachweise vorliegen und die Rechnung beglichen ist, schicken wir Dir Dein Zertifikat mit der Post an die angegebene Rechnungsadresse.
Wann erhalte ich meine Teilnahmebescheinigung für einen absolvierten Kurs?
Wenn alle Nachweise vorliegen und die Rechnung beglichen ist, geht Deine Bescheinigung an die uns angegebene Rechnungsadresse in die Post.
Ich habe mein Zertifikat verloren, was tun?
Wenn Du Deinen Kurs bei uns absolviert und bestanden hast, richte Dich bitte per Mail oder Telefon an unser Büro. Wir sagen Dir dann, ob und wie Du ein neues Zertifikat von uns erhalten kannst.

Fragen zur Kursbuchung

Welchen Nachweis oder Beleg habe ich für meine Kursbuchung?
Nach der Kursbuchung erhältst Du eine Buchungsbestätigung an die angegebene Emailadresse. Sie enthält zusammengefasst alle wichtigen Informationen zum Kurs einschließlich der Rücktrittsfristen. Bitte lese sie aufmerksam durch! Siehe dazu auch unsere "AGB" auf der Homepage.
Wie erfahre ich weitere Details zum Kurs wie Treffpunkt, Uhrzeit o.ä.
Ca. 1 bis 2 Wochen vor Kursbeginn erhältst Du noch eine Kurserinnerung mit den letzten Kursdetails und evtl. Anforderungen an Deine Ausrüstung, die Du im Kurs nutzt.

Fragen zur Rechnung / Bezahlung

Wie erhalte ich die Rechnung?
Ca. 2 Wochen vor Kursbeginn erhältst Du oder der Auftraggeber (möglicherweise Dein Arbeitgeber) von uns per Mail die Rechnung für die anfallende Kursgebühr. Diese wird laut Gesetz elektronisch über unser Buchungssystem versandt. Deshalb ist es auch wichtig, dass die uns angegebene Rechnungsadresse im System vollständig und korrekt ist.
Wann muss ich die Rechnung bezahlen?
Die Rechnung geht ca. 2 Wochen per Mail aus dem System an die uns angegebene Rechnungsadresse und ist vor Kursbeginn zu begleichen.