PSS - Fortbildung nach PflSchG, WEBINAR mit Livedozentin

PSS - 031224WEB
Mit dem Besuch dieser Veranstaltung kommen Pflanzenschutz-Sachkundige Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, sich alle 3 Jahre fortzubilden. Sie dient damit der Aufrechterhaltung Ihrer Sachkunde. Die dafür ausgestellte Teilnahmebescheinigung gilt als Nachweis bei den zuständigen Behörden.
Datum
03.12.2024 - 03.12.2024
4 UE Theorie
Freie Plätze
0
Ort
Webinar / Onlinekurs
Nürnberg
90489 Webinar
Kosten
55.00 €
Inhalt
Eine Fortbildung beinhaltet jeweils 4 der nachfolgenden 8 Themenblöcke: 1. Rechtsgrundlagen 2. integrierter Pflanzenschutz 3. Schadursachen und ihre Diagnose 4. Pflanzenschutzmittelkunde 5. Umgang mit Pflanzenschutzmitteln 6. Pflanzenschutzgeräte 7. Risikomanagement 8. Anwenderschutz
Hinweise
Auf der Rückseite Ihres Sachkunde-Ausweises können Sie nachlesen, wann Ihr erster Fortbildungszeitraum begonnen hat. Der zweite Fortbildungszeitraum beginnt 3 Jahre danach und so fort. Die Teilnahmebescheinigung, die Ihnen beim Besuch einer anerkannten Fortbildung ausgehändigt wird, müssen Sie aufbewahren und bei einer etwaigen Fachrechtskontrolle vorlegen. Können Sie das nicht, kann Ihr Sachkundenachweis widerrufen werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Sachkundenachweis Pflanzenschutz (Bitte laden Sie mit der Anmeldung eine Kopie Ihres Kärtchens (sichtbare Nummer, beginnt mit BY-...) als PDF oder jpg. hoch)
Hinweis zu den Kosten
Darin enthalten sind Lehrgangsunterlagen sowie eine Teilnahmebescheinigung.